Am 23.09.2011 hat der Gesetzgeber das Steuervereinfachungsgesetz 2011 endgültig verabschiedet. Unterm anderem wird in diesem Gesetz der Versand elektronischer Rechnungen neu geregelt. Es jetzt nicht mehr nötig, Rechnungen per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Rechnungen dürfen nun also direkt per E-Mail z.B. als PDF-Datei versendet werden.
Wir werden unsere Rechnungsstellung in den nächsten Wochen sukzessive umstellen und unsere Rechnungen ab 01. Januar 2012 dann ausschließlich per E-Mail im PDF-Format versenden.
Durch diese Maßnahmen sparen wir Kosten für Briefpapier, Briefumschläge, Porto, den Aufwand fürs Kuvertieren und den Weg zum nächsten Briefkasten. Einsparungen, die letztlich Ihnen – den Kunden – zugutekommen.
Natürlich haben Sie trotzdem die Möglichkeit, bei Bedarf eine Rechnung in Papierform zu erhalten, dazu genügt im Einzelfall eine kurze Nachricht an uns.
Informationen zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 finden Sie auf http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2011/10/analysen-und-berichte/b03-steuervereinfachungsgesetz-2011/steuervereinfachungsgesetz-2011.html?__nnn=true
Einen Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung finden Sie auf http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_310/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html



